Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge auf den Todesfall. Eine frühzeitige Gestaltung sichert Angehörige ab, reduziert steuerliche Belastungen, beugt späteren Erbstreitigkeiten vor und schafft Rechtssicherheit für die ganze Familie.
Rechtsanwalt und Notar Sebastian Reimer berät Sie gern unter anderem zu den nachfolgenden Themen. Sie profitieren dabei von seiner Expertise als Fachanwalt für Erbrecht und jahrelanger anwaltlicher Tätigkeit im Schwerpunkt Erbrecht.
Gesetzliche Erbfolge vs. Testament
Die gesetzliche Erbfolge mit ihrer starren Regelung passt selten zu modernen Familienkonstellationen. Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse und lebzeitige Übertragungen bieten vielfältige, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten einer geplanten Vermögensnachfolge auch unter Berücksichtigung von Pflichtteilsrechten und steuerlicher Aspekte.
Testament & Erbvertrag
Notarielle Testamente und Erbverträge bieten hohe Rechtssicherheit, insbesondere bei komplexen Vermögens-und/oder Familienverhältnissen. Während ein gemeinschaftliches Testament nach deutschem Recht nur von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden darf, besteht für alle anderen natürlichen Personen die Möglichkeit, mit einem Erbvertrag auch gemeinschaftlich von Todes wegen zu verfügen.
Vorweggenommene Erbfolge
Immer mehr Bedeutung gewinnt die lebzeitige Übertragung, insbesondere von Grundstücken, im Wege der „vorweggenommenen Erbfolge“. Lebzeitige Schenkungen ermöglichen eine optimale Ausnutzung erb- und schenkungssteuerlicher Freibeträge, können Pflichtteilsansprüche reduzieren und zukünftige Erbstreitigkeiten vermeiden sowie einen gewissen Schutz vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Schenkers bieten.
Nachfolgegestaltung
Die Planung der Unternehmensnachfolge sollte lebzeitig und rechtzeitig erfolgen. So stellt man einen geordneten und steuerlich vorteilhaften Unternehmensübergang auf einen Nachfolger sicher, vermeidet Schwierigkeiten bei der Auslegung des Erblasserwillens, schützt das Unternehmen vor einer Zerschlagung durch unterschiedliche Interessen der Erben und sichert zudem auch den Familienfrieden.
Erbauseinandersetzung
Eine Erbengemeinschaft ist als Gesamthandsgemeinschaft auf die Auseinandersetzung angelegt. Der Nachlass soll unter den Miterben aufgeteilt werden. Im Rahmen einer notariellen Erbauseinandersetzungsvereinbarung lassen sich im Nachlass befindliche Grundstücke von der Erbengemeinschaft auf einzelne oder mehrere Miterben übertragen, steuerliche Freibeträge optimieren und erbrechtliche Streitigkeiten beilegen und vermeiden.
Erbschein
Als Erbe benötigen Sie in bestimmen Fällen einen Erbschein. Vor allem Banken und Grundbuchämter verlangen als Legitimation die Vorlage eines Erbscheins. Diesen erteilt das zuständige Nachlassgericht auf gesonderten Antrag. Der Erbscheinsantrag kann beim Nachlassgericht oder bei einem Notar aufgenommen werden.
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