Immobilien

Das Immobilienrecht gehört zu den Kernbereichen unserer notariellen Tätigkeit. Wir begleiten Sie bei sämtlichen Vorgängen rund um Immobilien, von der klassischen Kaufvertragsbeurkundung über die Bestellung von Grunddienstbarkeiten und Grundschulden bis hin zu Umwandlungen in Wohneigentum sowie komplexe Bauträgerverträge.

Immobilienkaufverträge

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten von uns eine bedeutende wirtschaftliche Entscheidung. Gesetzlich ist hierfür die notarielle Beurkundung vorgeschrieben, um alle Beteiligten zu schützen und eine ausgewogene Vertragsgestaltung sicherzustellen.

Wir erstellen Ihnen rechtssichere und ausgewogene Kaufverträge unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Vorstellungen und Wünsche. Dabei beraten wir die Vertragsbeteiligten neutral und sachgemäß, so dass eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrages gewährleistet ist.

Überlassungsverträge

Schenkungen und lebzeitige Übertragungen von Immobilien bilden einen Großteil unserer notariellen Praxis ab. Häufig stehen dabei steuerliche Überlegungen, eine familiäre Absicherung oder der Gedanke der Vorsorge für den Pflegefall im Vordergrund.

Wir zeigen Ihnen passende Gestaltungsoptionen auf und beraten Sie individuell zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer lebzeitigen Übertragung von Immobilien.

Hypothek & Grundschuld

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstückes sind und das Darlehen für die Finanzierung zurückgezahlt wurde, sollten die im Grundbuch für die Bank eingetragenen Grundpfandrechte zur Löschung gebracht werden. Es kann aber auch sein, dass weiterer Finanzierungsbedarf besteht und die Bank die Bestellung neuer Grundschulden verlangt. Wir unterstützen Sie im Zusammenhang mit der Bestellung, Löschung und Übertragung von Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken) und sorgen so dafür, dass die Auszahlungsvoraussetzungen für Kredite schnellstmöglich vorliegen.

Dienstbarkeiten

Schließlich gibt es Fälle, in denen es erforderlich wird, für die Eigentümer anderer Grundstücke bestimmte Dienstbarkeiten (z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) im Grundbuch eintragen zu lassen, oder aber bestimmten Personen Nutzungsrechte (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht) einzuräumen. Wir beraten Sie gern und finden eine für Sie passende Gestaltung.

Bauträgerverträge

Bauträgerverträge regeln den Erwerb von neu zu errichtenden oder zu sanierenden Immobilien für einen anschließenden Verkauf, meist von einzelnen Wohneinheiten. Der Bauträgervertrag vereint daher Aspekte des Kauf- und Werkvertrages, Besonderheiten ergeben sich aus den vom Gesetz vorgeschriebenen Schutzmechanismen hinsichtlich der Kaufpreiszahlung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MABV). Häufig ist es im Vorfeld erforderlich, das Grundstück/ Gebäude aufzuteilen und Wohneigentum an den einzelnen Einheiten zu bilden.


Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen?

Wir begleiten den Kauf/Verkauf Ihrer Immobilie. Gern übermitteln Sie uns Ihr Anliegen über unsere Kontaktformulare oder kontaktieren uns telefonisch oder per Mail.